Mit dem Solarspeicher-Förderprogramm wird die Errichtung von neuen, stationären Batteriespeichern im Landkreis Ahrweiler gefördert, die im direkten Zusammenhang mit einer bestehenden oder neu errichteten Photovoltaik-Anlage installiert werden. Ziel des Förderprogrammes ist es, die installierte Speicherkapazität für regenerativen Solarstrom im Landkreis Ahrweiler zu erhöhen, um so zu einer Steigerung der Eigenstromversorgung beizutragen. Je installierter Speicherkapazität von 1 kWh werden 100 Euro Zuschuss gezahlt bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro.
Derzeit keine Beantragung für 2024 mehr möglich!
+++ AUSGESCHÖPFT : Antragsfenster geschlossen - Neuauflage vorgesehen +++
Der Landkreis Mayen-Koblenz fördert Batteriespeichersysteme in Verbindung mit bestehenden Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 1. Okotber 2019) auf Gebäuden für Privatperson, Schulen und Kitas mit 200€ pro kWh.
+++ Antragsstellung für das Solarspeicher-Förderprogramm 2024 nicht mehr möglich. +++
UPDATE: 25.01.2021
Beantragen von Zuschüssen im Solar-Speicher-Programm nicht mehr möglich.
Die Antragsfrist für neue Förderanträge endete zum 31. Oktober 2021. Nach diesem Datum eingereichte Förderanträge werden nicht mehr angenommen, bzw. bei postalischer Übermittlung an den Versender rückversandt.
Aktuell befindet sich das weiterentwickelte Solar-Speicher-Programm II in der Vorbereitung. Es adressiert künftig ausschließlich Kommunen.
Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm II erhalten Sie in den kommenden Monaten auf den Webseiten der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar. Durch einen Batterie-Speicher steht Hausbesitzern und Kommunen der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.
Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
Gemeindespeicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Gemeindespeichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen
und Speichern auszurüsten.